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Aus Sicht der Gegner der Steuerreform wird immer wieder behauptet, diese sei ungerecht und bevorteile wenige. Als direkt Betroffener habe ich andere Erfahrungen gemacht.
Ich bin nun seit 23 Jahren selbstständiger Unternehmer und habe das Unternehmen (AG) zusammen mit meinem damals 60-jährigen Vater gegründet. Meine vier Geschwister konnten und wollten sich damals nicht im Unternehmen engagieren und somit war ich der einzige, der aktiv nebst meinem Vater im Geschäft blieb.
Nach 10 Jahren schied mein Vater altershalber aus dem Untenehmen aus und die grosse Diskussion um die Erbrechtlichen und - Steuerrechtlichen Ansprüche wurden für mich plötzlich ein existenzielles Thema. Da de Geschäftsleitung eher eine nachhaltige Geschäftspolitik betrieb und die Firma mit genügend Eigenmittel führte, wurden eben diese Eigenmittel in der Situation der Ablösung von meinem Vater plötzlich zum Problem für mich. Nebst den erbrechtlichen Forderungen meiner Geschwister stand ich plötzlich steuerrechtlichen Forderungen gegenüber.
Für das Weiterführen der Gesellschaft benötigte ich genau in dieser wichtigen Phase die teilweise Auflösung der im Betrieb verbliebenen und bereits versteuerten Gewinne, um die vollständige Übernahme zu vollziehen. Diese Bezüge, die wohlverstanden alle bereits versteuert waren und die für die vorwiegend Erbrechtlichen Ansprüche meiner Geschwister bestimmt waren, musste ich nochmals die volle Einkommenssteuer bezahlen. In einer schwierigen Lebensphase, (junge Familie, Übernahme der Firma,) wurde ich vom Staat zusätzlich mit Steuern belastet, was ich als grosse Ungerechtigkeit empfand und mich in eine extrem schwierige finanzielle Lage brachte. Heute kenne ich viele Unternehmen im meinem Umfeld, die von der gleichen Problematik stehen. Wenn die Geschäftsleitung dieser Unternehmen die Problematik frühzeitig erkennt, kann diese durch Gehaltssteuerung und Boni eine solche Situation etwas entschärfen, was aber eindeutig zu Lasten der nachhaltigen Geschäftsführung geht.
Aus diesem Grund setze ich mich für die Revision der heutigen Gesetzgebung im Steuerwesen ein, so wie es der Bundesrat und die Mehrheit von National- und Ständerat vorschlagen.
Clemens Ruckstuhl, CVP Gemeinderat Adliswil
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