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CVP Adliswil Aktuell

Informationen und Empfehlungen zur Abstimmung vom 27. November 2011
06.11.2011

Auf kantonaler Ebene wird am Wochenende vom 27. November 2011 über drei Vorlagen abgestimmt: Über das Gesetz zum Flughafen Zürich; mit Gegenvorschlag von Stimmberechtigten, die Standesinitiative «Stau weg!» und die Volksinitiative «Für faire Ferien»

Kanton
Gesetz über den Flughafen Zürich; keine Neu und Ausbauten von Pisten
42 Gemeinden des Kantons Zürich haben eine Behördeninitiative eingereicht und verlangen, dass Neu- oder Ausbauten von Pisten am Flughafen Zürich unterbleiben. Der Kantonsrat stimmte der Behördeninitiative zu.

Was will die Initiative?
Eine der vier vom Bund empfohlenen Betriebsvarianten, sieht sowohl eine Verlängerung der Piste 28 (Richtung West-Rümlang/Oberglatt) als auch eine Verlängerung der Piste 32 (Richtung Nordwest- Höri) vor. Diese Ausbauten würden es dem Flughafen ermöglichen, flexibler zwischen Betriebskonzepten mit Nord- und Ostanflügen sowie West-, Süd- und Nordstarts zu wechseln. Voraussetzung wäre eine dauerhafte Vereinbarung mit Deutschland über die Nutzung von dessen Luftraum. Ausserdem könnte ein Teil der Südanflüge (hauptsächlich die wetterbedingten Abendanflüge) ebenfalls von Osten her stattfinden. Die Initiative will, dass der Kanton nun zusätzlich den Aus- und Neubau von Pisten bekämpft.

Die CVP sagt NEIN, weil eine Annahme der Initiative der Luftfahrtpolitik des Bundes neue Unsicherheiten bringt. Zudem erschwert sie die Verhandlungen mit Deutschland über die künftige Ausrichtung des Flughafens. Die heutigen Südanflüge würden durch das Verbot von Neu- und Ausbauten von Pisten zementiert, dieses dicht besiedelte Gebiet könnte somit nicht entlastet werden. Um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben soll der Flughafen die Möglichkeit haben, massvoll zu wachsen. Massvoll heisst: Ein Ausbau des Pisten- und Rollwegsystems kann diskutiert werden, fall es der Erhöhung der Sicherheit und der Stabilisierung des Betriebes bei schwierigen Wetterbedingungen oder der Erhöhung der Standplatzkapazitäten dient. Die CVP lehnt den Gegenvorschlag von Stimmberechtigen ebenfalls ab.
Abstimmungsempfehlung: Flughafengesetz NEIN, Gegenvorschlag NEIN

 

Standesinitiative «Stau weg!» Für einen effizienten und sicheren Verkehr im Kanton Zürich
Die Initiative «Stau weg!» verlangt, dass der Kanton Zürich bei der Bundesversammlung
eine Standesinitiative mit folgendem Inhalt einreicht: Bis 2025 soll der Bund die im Verkehrsrichtplan enthaltenen Bauprojekte ausführen, um die Stausituation im Kanton Zürich zu verbessern. Mit betrieblichen Massnahmen, wie der Umnutzung von Pannenstreifen oder Wechselsignalisationen usw. soll eine unmittelbare Verbesserung der Stausituation erreicht werden. Die Initiative hat die Form eines ausgearbeiteten Entwurfs.

Die CVP sagt NEIN zur Initiative, weil die Anliegen des Kantons Zürich bereits beim Bund wahrgenommen werden. Die Initiative weist zudem inhaltliche Mängel auf, indem sie Vorhaben nicht priorisiert und Vorhaben nennt, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes fallen, zum Beispiel der Waidhaldetunnel und der Westast Zürich, für die der Kanton bzw. die Stadt Zürich zuständig sind. Die Standesinitiative würde sich diesbezüglich an eine nicht zuständige Stelle richten. Auch angesichts der sich beim Bund abzeichnenden Finanzierungschwierigkeiten erachten Kantonsrat und Regierungsrat weiter gehende Forderungen zur Verkehrssicherheit als nicht realistisch.
Abstimmungsempfehlung Nein

 

Volksinitiative «Für faire Ferien»
Die Volksinitiative will in der kantonalen Verwaltung mindestens fünf Ferienwochen für alle Altersgruppen einführen. Davon würden die 20- bis 49-jährigen kantonalen Mitarbeitenden profitieren, die heute einen Anspruch von vier Wochen pro Jahr haben; bei den jüngeren und älteren Angestellten sind es schon heute fünf und sechs Wochen.

Die CVP sagt NEIN zur Initiative, weil die Einführung einer fünften Ferienwoche für alle Angestellten gemäss Initiative weder die Leistung der Verwaltung schmälern noch das Personal einer Mehrbelastung aussetzen darf. Dadurch müssten zusätzliche Stellen geschaffen werden. Dies würde zu Mehrkosten führen, die der Regierungsrat für den Kanton auf rund 44 Mio. Franken pro Jahr beziffert. Bei den Gemeinden, die ihr Personalrecht an dasjenige des Kantons anlehnen, wären ebenfalls entsprechende Mehrkosten zu erwarten.
Abstimmungsempfehlung. NEIN





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