Auf kantonaler Ebene wird am Wochenende vom 15. Mai 2011 über sieben Vorlagen abgestimmt; über die Steuergesetzänderung, das Finanzausgleichsgesetz, das Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz sowie über vier Initiativen, Nein zum Sterbetourismus, Stopp der Suizidhilfe, Ja zur Mundart im Kindergarten und tragbare Krankenkassenprämien für alle.

Kanton
«Steuergesetzänderung» (Steuerentlastung für natürliche Personen)
Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen spürbar entlastet werden.
Die Tarife und Abzüge werden der Teuerung angepasst, wovon alle Steuerzahlenden profitieren. Zudem werden die Familien entlastet, indem der Kinder- und der Kinderbetreuungskostenabzug auf Fr. 8000 bzw. Fr. 9000 steigen. Die Vorlage kommt zur Abstimmung, weil das Behördenreferendum ergriffen worden ist. Zwei Parteien haben zudem ein konstruktives Referendum eingereicht:
Die CVP sagt JA zur Änderung des Steuergesetzes, weil die Änderung für tiefe wie auch sehr hohe Einkommen und hohe Vermögen Entlastungen vorsieht, die über den Ausgleich der Teuerung hinausgehen. Gleichzeitig werden Familien mit Kindern zusätzlich entlastet. Die beiden Gegenvorschläge 1 B «Eine nachhaltige Steuerstrategie» und 1 C «Tiefere Steuern für Familien lehnt die CVP ab.
Abstimmungsempfehlung JA, Gegenvorschläge NEIN
Stichfrage Vorlage A
«Finanzausgleichsgesetz»
Ein fairer Finanzausgleich sorgt dafür, dass alle Zürcher Gemeinden ihre Grundaufgaben und ihre Autonomie wahrnehmen können, ohne dass die Gemeindesteuerfüsse übermässig voneinander abweichen. Das neue
System sieht einen transparenten, gut planbaren und einfach anwendbaren Finanzausgleich vor, der die Gemeindeautonomie stärkt. Die ausgewiesenen Zentrumslasten der beiden Grossstädte Zürich und Winterthur werden im bisherigen Umfang ausgeglichen.
Die CVP sagt JA zum Finanzausgleichsgesetz, weil die Steuerkraft der «reichsten» Gemeinde diejenige der «ärmsten» Gemeinde um mehr als das Zehnfache übersteigt. Wichtigstes Instrument des neuen Finanzausgleichsgesetzes bildet deshalb ein gut ausgebauter Ressourcenausgleich, der diese Unterschiede begrenzt: Die CVP lehnt den Gegenvorschlag von Stimmberechtigten «Für ein gerechtes Finanzausgleichsgesetz» ab
Abstimmungsempfehlung JA, Gegenvorschlag NEIN
Stichfrage Vorlage A
«Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz»
Die Teilrevision des kantonalen Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) sieht vor, die Prämienverbilligung des Kantonsbeitrages von 100% auf 80% des Bundesbeitrages zu senken. Die Gesamtausgaben für die Prämienverbilligung sind zwischen 2000 und 2011 um 109% gestiegen, im gleichen Zeitraum haben sich die Prämien selbst lediglich um 68% erhöht. Er ist auch mit 80% des Bundesbeitrages im Vergleich zu anderen Kantonen immer noch grosszügig bemessen.
Die CVP sagt NEIN zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes. Betroffen von dieser Kürzung der Prämienverbilligung sind Familien mit tiefen Einkommen und der Mittelstand. Sie bezahlen bereits heute mehr Krankenkassenprämien als Steuern. Die Krankenkassenprämien steigen zudem unvermindert an - im 2010 um 8,1%. Die Löhne können bei Weitem nicht mit diesem Anstieg Schritt halten. Sie sind in den vergangenen Jahren nach Abzug von Steuern und Versicherungsbeiträgen ständig zurückgegangen.
Abstimmungsempfehlung NEIN
«Ja zur Mundart im Kindergarten»
Die Initiative verlangt, dass die Unterrichtssprache auf der Kindergartenstufe grundsätzlich Mundart ist. Der geltende Lehrplan für die Kindergartenstufe sieht dagegen eine flexible und ausgewogene Verwendung der Unterrichtssprachen Mundart und Hochdeutsch vor.
Die CVP lehnt die Initiative ab, denn die Rolle des Kindergartens hat sich verändert. Es gehört heute zu den wichtigsten Aufgaben des Kindergartens, die Sprachkompetenz der Kinder zu fördern. - Erste Kenntnisse in Hochdeutsch erleichtern den Kindern den Start in der Primarschule und stärken das Vertrauen der Kinder in ihre Sprachfähigkeit.
Abstimmungsempfehlung NEIN
«Nein zum Sterbetourismus»
Die Volksinitiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich» fordert den Erlass von rechtlichen Bestimmungen, welche jegliche Beihilfe zum Selbstmord an Personen ohne mindestens einjährigen Wohnsitz im Kanton Zürich (Sterbetourismus) nicht gestatten und unter Strafe stellen.
Die CVP ist gegen den Sterbetourismus für Personen aus dem Ausland. Trotzdem lehnt sie die Initiative ab, weil die geforderte Regelung verfassungswidrig ist, da sie eine rechtliche Ungleichbehandlung von in der Schweiz lebenden Personen zur Folge hätte. Schwerkranke Personen aus andern Kantonen wäre es untersagt sich im Kanton Zürich in den Tod begleiten zu lassen.
Abstimmungsempfehlung NEIN
«Stopp der Suizidhilfe»
Die Volksinitiative «Stopp der Suizidhilfe » verlangt die Einreichung einer Standes-initiative, wonach der Bund beauftragt wird, jede Art von Verleitung oder Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen.
Die CVP lehnt die Initiative ab, denn der Bedarf nach einer Regelung der organisierten Suizidhilfe auf Bundesebene ist unbestritten. Das Thema wurde vom Bund bereits aufgenommen und die damit verbundenen Gesetzesänderungen sind in Arbeit. Ebenso werden Vorschläge zur verstärkten Förderung der Suizidprävention und der Palliativmedizin ausgearbeitet.
Abstimmungsempfehlung NEIN
Volksinitiative: «Tragbare Krankenkassenprämien für alle»
Die Volksinitiative verlangt, dass der Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligungen für die Jahre 2010 bis 2012 erhöht wird. Zudem soll der Kanton verpflichtet werden, einen allfälligen ausserordentlichen Zusatzbeitrag an die Prämienverbilligungen, den der Bund den Kantonen für 2010 oder spätere Jahre zum freiwilligen Bezug zur Verfügung stellt, in Anspruch zu nehmen. Nicht umsetzbar ist die verlangte Aufstockung des Kantonsbeitrages für die Jahre 2010 und 2011, da diese Beiträge bereits festgelegt worden sind.
Die CVP sagt NEIN, da der Kanton Zürich heute schon für Prämienverbilligungen sehr viel Geld ausgibt .Würde die Initiative angenommen, müsste der Kanton für nächstes Jahr mindestens 441 Mio. Franken für Prämienverbilligungen ausgeben. Insgesamt müssten so für ein einziges Jahr vorübergehend rund 825 Mio. Franken an Prämienverbilligungen ausgeschüttet werden. 2013 würden die Beiträge dann wieder gekürzt, so dass die ausserordentliche Massnahme keine nachhaltige Wirkung hätte und von den anspruchsberechtigten Personen auch kaum verstanden würde.
Abstimmungsempfehlung NEIN