Auf Kantonaler Ebene wird am Wochenende vom 26. September 2010 über drei Vorlagen abgestimmt, Anpassung an die neuen Prozessgesetze, den Rahmenkredit für den Ausbau der Bahnlinie Zürich-Winterthur und die Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung..

Kanton
Verfassung des Kantons Zürich (Anpassung an die neuen Prozessgesetze)
Die neuen Prozessgesetze des Bundes führen zu Veränderungen in der Zürcher Gerichtslandschaft. Nötig sind dafür neben verschiedenen Anpassungen auf Gesetzesstufe auch zwei Verfassungsänderungen. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Für das Kassationsgericht gibt es keinen Raum mehr. Der Begriff des Kassationsgerichts ist deshalb aus der Kantonsverfassung zu streichen. Zudem schliessen die Schweizerischen Prozessgesetze einen dreifachen Instanzenzug in Zivil- und Strafsachen aus. In der Kantonsverfassung soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, im Gesetz in begründeten Fällen, Ausnahmen vorzusehen vom grundsätzlich vorgeschriebenen, zweistufigen Instanzenzug.
Die CVP sagt JA zur Anpassung der Prozessgesetze, damit die notwendigen Anpassungen ans Bundesgesetz vollzogen werden können. Abstimmungsempfehlung JA
Volksinitiative «Schienen für Zürich: Rahmenkredit für den Ausbau der Bahnlinie Zürich-Winterthur»
Die Volksinitiative «Schienen für Zürich» verlangt einen kantonalen Rahmenkredit von 520 Mio. Franken für den Ausbau der Bahnstrecke Hürlistein-Effretikon-Winterthur auf durchgehend vier Gleise. Der Regierungsrat und der Kantonsrat lehnen die Initiative ab. Der Bedarf für Ausbauten auf der nationalen Verkehrsachse ist unbestritten, doch sind deren Bau und Finanzierung Aufgaben des Bundes. Ein Ausbau zwischen Zürich und Winterthur ist vom Bund denn auch vorgesehen.
Die CVP sagt Nein zur Initiative, weil der Ausbau der Bahnstrecke Zürich-Winterthur grundsätzlich vom Bund finanziert werden muss. Mit der Initiative würde der Bund von dieser Pflicht entlastet. Der Kanton Zürich würde zur Vor- oder Mitfinanzierung gezwungen, selbst wenn der Bund nachträglich einen Teil zurückerstattet. Die Annahme der Initiative wäre ein Variantenentscheid für den oberirdischen Ausbau. Der spätere Bau des Brüttenertunnels würde damit verhindert.
Abstimmungsempfehlung Nein
Bund
Änderung des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung
Die Sanierung der Arbeitslosenversicherung (ALV). ist nötig, um die Versicherung auf eine finanziell gesunde Basis zu stellen. Die ordentlichen Lohnbeiträge auf dem versicherten Verdienst werden von derzeit 2 auf 2,2 Prozent erhöht. Die Grundleistungen der Arbeitslosenversicherung bleiben erhalten. Arbeitslose erhalten weiterhin 400 Taggelder (18 Monate) in Höhe von 70 Prozent des versicherten Verdienstes. Personen mit tiefen Einkommen oder mit Familien erhalten sogar 80 Prozent. Die weiteren Massnahmen sind zumutbar. Nämlich: Arbeitslose unter 25 Jahren und ohne Familie erhalten nur neun Monate lang Taggelder. Für Personen, die beispielsweise wegen Mutterschaft oder Studium keine Beiträge eingezahlt haben, wird die Bezugsdauer von zwölf Monaten auf vier Monate gesenkt. Je nach Höhe des versicherten Verdienstes wird für Personen ohne Unterstützungspflichten eine Wartezeit von zehn bis 20 Tagen eingeführt.
Die CVP sagt JA zur Änderung der Arbeitslosenversicherung weil die Schulden der ALV nicht die Folge der jüngsten Wirtschaftskrise sind sondern strukturell bedingt und bereits vor der Krise angefallen sind. Die ALV muss so finanziert sein, dass sie in guten Zeiten genügend Überschüsse erwirtschaftet, um die in schlechten Zeiten angehäuften Schulden abzubauen. Dieser Ausgleich ist seit längerem nicht mehr sichergestellt. Deshalb nehmen die Schulden der ALV seit 2004 Jahr für Jahr um eine Milliarde zu. Sie betragen per Ende Juni 2010 rund 7 Milliarden Franken. Wird die Revision abgelehnt, erfolgt die Sanierung der ALV nur über höhere Lohnabzüge.
Abstimmungsempfehlung JA