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CVP Adliswil Aktuell

Informationen und Empfehlungen zur Abstimmung vom 13. Juni 2010
29.05.2010

Auf Kantonaler Ebene wird am Wochenende vom 13. Juni 2010 über zwei Vorlagen abgestimmt; über die Volksinitiative "Kinderbetreuung Ja" und den Gegenvorschlag des Kantonsrates. Auf Gemeindeebene wird über die Neuerungen des Zweckverbands Soziales Netz des Bezirks Horgen entschieden. Zudem ist ein teilamtliches Mitglied für das Bezirksgericht Horgen zu wählen..

Gemeinde
Aufgrund der neuen Kantonsverfassung müssen sämtliche Zweckverbände neu demokratisch organisiert werden. Wichtigster Punkt der vorgeschriebenen Neuregelung ist, dass die Stimmberechtigten des gesamten Verbandsgebietes ein neues Organ bilden. Der Zweckverband unterhält Institutionen der sozialen und beruflichen Integration und erbringt Dienstleistungen in Beratung, Betreuung Hilfsangeboten und Prävention.
Abstimmungsempfehlung JA

Bezirk
Monika Bättig kandidiert für die teilamtliche Stelle am Bezirksgericht Horgen. Sie verfügt über die geforderte juristische Qualifikation. Sie ist Gerichtsschreiberin am Zürcher Obergericht und seit 2005 Ersatzrichterin am Bezirksgericht in Horgen. Eine Richterin sollte schon nach kurzer Zeit selbstständig Verfahren durchführen und Verhandlungen leiten können. Für einen Nichtjuristen werde das sehr schwierig, und der Aufwand, sich die nötigen Rechtskenntnisse anzueignen, sei ohne Gerichtserfahrung sehr gross.
Wahlempfehlung Monika Bättig

Kanton
Volksinitiative "Kinderbetreuung Ja"
Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat eine grosse gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Bedeutung. Die Volksinitiative «Kinderbetreuung Ja» und der Gegenvorschlag des Kantonsrates will deshalb die familienergänzende Kinderbetreuung als öffentliche Aufgabe gesetzlich verankern. Sie unterscheiden sich jedoch in der Frage, wie der Ausbau der familienergänzenden Angebote erreicht werden soll. Die Volksinitiative verlangt, dass Kanton und Gemeinden gemeinsam für ein nachfragegerechtes Angebot für Kinder im Vorschul- und im Schulbereich sorgen, welches durch Elternbeiträge und Beiträge von Kanton und Gemeinden zu finanzieren ist.

Gegenvorschlag des Kantonsrates
Der Gegenvorschlag will weniger weit gehen. Er knüpft an die für den Volksschulbereich bereits bestehenden Regelungen zu den Familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen an. Gemäss dem Volksschulge - setz von 2005 sind die Schulgemeinden verpflichtet, für solche Angebote (z.B. Horte, Mittagstische, betreute Aufgabenstunden) zu sorgen, sofern ein entsprechender Bedarf besteht. Die vorgeschlagene Ergänzung des Jugendhilfegesetzes von 1981 übernimmt das im Schulbereich geltende Modell und verpflichtet die Gemeinden, für ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für die Kinder im Vorschulalter zu sorgen. Die Gemeinden erhalten für diese Aufgabe einen grossen Gestaltungsspielraum. Sie können insbesondere die Finanzierung selber regeln.
Die CVP unterstützt den Gegenvorschlag des Kantonsrates, weil die Gemeinden damit einen grösseren Gestaltungsspielraum erhalten. Abstimmungsempfehlung: Initiative NEIN, Gegenvorschlag JA Stichentscheid Vorlage B ankreuzen.

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