Auf eidgenössischer Ebene wird am Wochenende vom 7. März 2010 über die drei folgenden Vorlagen abgestimmt. Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen, Tierschutzanwalt-Initiative und über den Mindestumwandlungssatz der Pensionskassen.

»Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen»
Forschung gehört zum Alltag an Schweizer Hochschulen, in Spitälern und in der Industrie. In der Medizin wird laufend nach neuen Erkenntnissen gesucht, um Krankheiten besser feststellen, behandeln oder verhindern zu können. Dazu ist
auch Forschung am Menschen notwendig. Ein neues Medikament zum Beispiel könnte nicht auf den Markt gebracht werden, wenn es nicht am Menschen erfolgreich geprüft worden wäre. Die rechtliche Situation für die Forschung am Menschen ist in der Schweiz heute unbefriedigend. Auf Bundesebene werden nur Teilbereiche dieser Forschung geregelt. Kantonal gibt es entweder gar keine Vorschriften oder, falls doch, unterscheiden sie sich wesentlich. Weil die Forschung am Menschen aber mit sensiblen ethischen Fragen verbunden ist, bedarf es einer Lösung, die den Rahmen für diese Forschung landesweit einheitlich regelt.
Die CVP sagt JA zur Vorlage, weil man sich darüber einig ist, dass die heutige lückenhafte und uneinheitliche Regelung der Forschung am Menschen ein unbefriedigender Zustand ist. Dies muss durch die Schaffung einer Bundesregelung und der dafür nötigen Verfassungsgrundlage geändert werden. Ebenso unbestritten ist, dass der Mensch in der Forschung immer in seiner Würde und Persönlichkeit geschützt werden muss, unabhängig davon, in welchem Fachgebiet die Forschung stattfindet.
Abstimmungsempfehlung JA
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)»
Das Wohl der Tiere hat in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Die schweizerische Tierschutzgesetzgebung ist deshalb eine der strengsten weltweit. Sie wurde kürzlich komplett überarbeitet. Präzise Vorschriften zur Tierhaltung, einheitlichere Kontrollen, obligatorische Kurse und Informationen für Tierhalterinnen und Tierhalter machen sie noch griffiger. Die Initiative verpflichtet die Kantone, in Strafverfahren wegen Tierquälerei oder anderen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz sogenannte Tierschutzanwältinnen oder -anwälte einzusetzen.
Die CVP sagt NEIN zur Initiative, weil sie es als unnötig erachtet, den Kantonen Tierschutzanwältinnen und -anwälte vorzuschreiben.
Die Initiative ist zudem überholt, da mit der neuen Tierschutzgesetzgebung
die wesentlichen Massnahmen eingeleitet sind, um die Probleme in der Durchsetzung des Tierschutzes zu beheben.
Abstimmungsempfehlung NEIN
»Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge» (BVG) (Mindestumwandlungssatz)
In der beruflichen Vorsorge dient der Umwandlungssatz dazu, das Altersguthaben in eine jährliche Rente umzuwandeln. Heute beträgt dieser Satz für Männer 7%, für Frauen 6,95%. Bereits im Gang ist eine Anpassung, die zu einem Satz von 6,8% für Frauen und Männer führt. Die vorliegende Änderung sieht für Neurenten eine weitere Anpassung auf 6,4% im Jahr 2016 vor. Die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes trage zur dauerhaften finanziellen Stabilisierung der 2. Säule bei. Eine steigende Lebenserwartung sowie die Entwicklung der Kapitalerträge machten die Massnahme notwendig. Denn die Dauer der Rentenleistungen werde immer länger und die auf den Finanzmärkten erzielbaren Kapitalrenditen reichten nicht aus, um die nötige Finanzierung der Renten sicherzustellen.
Die CVP Adliswil sagt aus drei Überlegungen NEIN zur Vorlage "Fairer Umwandlungssatz".
Einerseits gibt es keinen wirklich "fairen Umwandlungssatz" den die Lebenserwartung der heutigen Erwerbstätigen unterscheidet sich pro Berufsgruppe zum Teil massiv. Bauarbeiter sterben im Vergleich zu Angestellten im Finanz- oder Bildungswesen deutlich früher. Andererseits wird die steigende Lebenserwartung bereits zum zweiten Mal in den Umwandlungssatz eingerechnet, obwohl aktuellen medizinischen Studien und Beobachtungen von einer zukünftig tieferen Lebenserwartung ausgehen. Zudem soll zuerst die Verschwendung bei der Verwaltung der Pensionskassengelder gestoppt werden. Mit jährlich mehreren hundert Franken Verwaltungsgebühren pro Versichertem ist diese Pflichtversicherung ineffizient. Die CVP ist der Meinung, dass als erste Schritte die Versicherungen und Pensionskassen ihre Verwaltungskosten senken sollen, bevor die Renten gekürzt werden.
Abstimmungsempfehlung NEIN