Home
Aktuell
Agenda
Partei
Vorstand
Unsere Behörde
Positionspapiere
CVP News
Kontakt
Links

CVP Adliswil Aktuell

Informationen und Empfehlungen zur Abstimmung vom 27. September 2009
14.09.2009

Auf Gemeinde Ebene wird am Wochenende vom 27. September 2009 über die
Totalrevisionen der Statuten des Zweckverbandes Sonderschulung und des
Zweckverbandes Berufswahlschule im Bezirk Horgen abgestimmt.

Auf kantonaler Ebene wird den Stimmbürgern die Volksinitiative „für eine faire und
ausgewogene Verteilung des Fluglärms um den Flughafen Zürich“ sowie über die
Kirchenordnungen der evangelisch-reformierten Landeskirche sowie der römisch-
katholischen Körperschaft zur Abstimmung vorgelegt. Die Mitglieder beider
Landeskirchen sind gebeten, die Kirchenordnungen anzunehmen.

Auf eidgenössischer Ebene wird über die Bundesbeschlüsse „über eine befristete
Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze“ sowie „über den
Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksabstimmung“ abgestimmt.

Gemeinde

Totalrevision der Statuten der Zweckverbände Sonderschulung und
Berufswahlschule im Bezirk Horgen
Mit der im Januar 2006 in Kraft getretenen Kantonsverfassung müssen die Rechte der
Stimmberechtigten in Zweckverbänden erweitert werden. Insbesondere werden Initiative
und Referendum eingeführt.
Mit der notwendig gewordenen Totalrevision der Statuten werden auch die
Finanzkompetenzen der einzelnen Organe lückenlos geregelt und aufeinander
abgestimmt. Die Ausgabenkompetenz der Delegiertenkommission wird moderat erhöht.


Kanton

»Kirchenordnungen der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich
und die Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons
Zürich»
Die Überarbeitung der beiden innerkirchlichen Regelwerke ist nötig geworden durch die
neue Kantonsverfassung von 2005 und durch das neue Kirchengesetz, das auf den 1.
Januar 2010 in Kraft tritt. Mit diesen Schritten kommt ein langjähriger Reformprozess
zum Abschluss.
Zu den wichtigsten Neuerungen der katholischen Kirchenordnung gehört die Schaffung
einer Rekurskommission als eigene Rechtsmittel- und Aufsichtsinstanz. Zusammen mit
dem Synodalrat nimmt sie die Aufsicht über die Kirchgemeinden und Zweckverbände
wahr. Im Weiteren wird das Mitgliederstimmrecht für alle volljährigen Mitglieder der
Körperschaft eingeführt, die im Kanton Zürich niedergelassen sind oder eine
Aufenthaltsbewilligung haben. Schliesslich wird das geltende Pfarrwahlrecht gestärkt,
indem künftig auch Pfarradministratoren mit Gemeindeleitungsfunktion nach spätestens
zwei Jahren gewählt werden. Kann kein Priester gewählt werden, sieht die
Kirchenordnung neu vor, dass Diakone und Pastoralassistenten (-innen) mit
Gemeindeleitungsfunktion an der Kirchgemeindeversammlung für drei Jahre gewählt
werden können. Wählbar sind dabei lediglich Personen, welche die Voraussetzungen für
die Amtsausübung nach der kirchlichen Ordnung erfüllen.

Mit der neuen reformierten Kirchenordnung erhalten alle Mitglieder ab 16 Jahren das
aktive Stimm- und Wahlrecht. Dies gilt auch für die Mitglieder mit ausländischer
Staatsangehörigkeit. Beim passiven Wahlrecht ? der Möglichkeit, sich in eine kirchliche
Behörde wählen zu lassen ? bleibt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Künftig müssen sich
alle reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer regelmässig alle vier Jahre der Wiederwahl an
der Urne stellen.
Die CVP sagt ja zu den Kirchenordnungen. Diese bringen beste Voraussetzungen
zur Entfaltung des kirchlichen Lebens und ermöglichen – über die Seelsorge
hinaus – eine positive Wirkung in sozialen Belangen und in Belangen der
Bildung und Kultur für alle Menschen im Kanton Zürich.
Abstimmungsempfehlung JA

Volksinitiative »für eine faire und ausgewogene Verteilung des Fluglärms um
den Flughafen Zürich»
Die Initiative strebt eine Verteilung der Flugbewegungen an. Abflüge sollen nach
erfolgtem Start, wenn immer möglich in Richtung der jeweiligen Flugdestination geleitet
werden, während Landungen grundsätzlich von Norden her erfolgen sollen. Während
der deutschen Sperrzeiten soll alternierend auf den Pisten 14, 28, 32 und 34 gelandet
werden.
Die CVP lehnt die Initiative ab, denn die geforderte Verteilung der
Flugbewegungen zieht auch eine Verteilung des Fluglärms nach sich. Dies steht
jedoch, wie ein Leitentscheid des schweizerischen Bundesgerichts aus dem Jahre
2004 ausdrücklich festgehalten hat, im Widerspruch zu den
umweltschutzrechtlichen Prinzipien und dem öffentlichen Interesse. Darüber
hinaus ist die Initiative weder fair noch ausgewogen, denn es gäbe zwar eine
Entlastung der im Osten des Flughafens gelegenen Gemeinden, während das
sehr viel dichter besiedelte mittlere Glattal und die nördlichen Quartiere der
Stadt Zürich zusätzlich mit Fluglärm belastet würden. Die von der Initiative
während der Sperrzeiten über Süddeutschland geforderte zeitliche Verteilung
der Pistenbenützung ist zudem aus Sicherheitsgründen nur zu einem kleinen Teil
möglich. Zudem würde mit einem Ja die Deutsche Flugverordnung zementiert.
Abstimmungsempfehlung NEIN
  Bund
»Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der
Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze»
Die finanzielle Situation der Invalidenversicherung hat sich in den vergangenen
Jahren zunehmend verschlechtert. Sie ist bereits mit knapp 13 Milliarden Franken
verschuldet. Wenn keine Massnahmen ergriffen werden, wird sich der
Schuldenberg jeden Tag um weitere fast 4 Millionen Franken, das heisst um
durchschnittlich 1,4 Milliarden Franken pro Jahr erhöhen!
Derzeit werden die Schulden der IV von der AHV gedeckt. Jedes Jahr schöpft die
AHV 1,4 Milliarden Franken1 aus ihrem Vermögen, um das Defizit der IV
auszugleichen. Die steigende Verschuldung der IV zehrt so die für die Sicherung
der AHV-Renten benötigten flüssigen Mittel immer mehr auf. Würde es so weiter
gehen wie bisher, könnte die AHV in ungefähr zehn Jahren die Zahlung ihrer
Renten nicht mehr jederzeit sicherstellen.
Daher wurde ein Sanierungsplan entwickelt, dessen Umsetzung bereits begonnen
hat. Sein Ziel ist, die IV zu einer dauerhaft ausgeglichenen Rechnung zu führen. Mit
der 5. IV-Revision, die bereits in Kraft getreten ist, wurde der erste wichtige Schritt
des Plans getan. Jetzt soll in einem weiteren grundlegenden Schritt eine
vorübergehende Zusatzfinanzierung für die IV eingerichtet werden. Während
sieben Jahren, von 2010 bis 2016, werden die Sätze der Mehrwertsteuer für die IV
angehoben und die Schuldzinsen werden vollständig vom Bund bezahlt. So kann
die IV ihr jährliches Defizit vorübergehend tilgen, und die Aushöhlung des AHV-
Vermögens wird gestoppt. Gleichzeitig erhält die IV einen eigenen Ausgleichsfonds, sodass die
beiden Versicherungen der ersten Säule finanziell vollständig voneinander getrennt
werden. Während dieser Übergangsphase werden im Rahmen der 6. IV-Revision neue
Massnahmen eingeführt, die ab 2017, wenn die Zusatzfinanzierung wieder wegfällt, für
eine nachhaltig ausgeglichene Rechnung der IV sorgen.
Die CVP sagt Ja zur befristeten Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung.
Die geringe Anhebung der MWST wird den Konsum der Haushalte nicht gross
belasten. Hingegen wird die Zusatzfinanzierung der IV dazu beitragen, das
Vertrauen in die IV und die AHV wieder herzustellen. Gerade in einer
konjunkturell schwierigen Zeit müssen wir uns auf gesunde
Sozialversicherungen verlassen können.
Abstimmungsempfehlung Ja


»Bundesbeschluss über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen
Volksinitiative»
Am 9. Februar 2003 haben Volk und Stände den Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2002
über die Änderung der Volksrechte deutlich angenommen und somit auch dem
Instrument der allgemeinen Volksinitiative zugestimmt. Der Entwurf des Bundesrates sah
zahlreiche Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, des
Parlamentsgesetzes und des Bundesgerichtsgesetzes vor.

Insgesamt gestaltet sich das Verfahren nicht zuletzt aufgrund der Erfordernisse des
Zweikammersystems als kompliziert und unübersichtlich. Ein solch kompliziertes
Verfahren ist nicht praxistauglich und insbesondere auch zeitraubend. Ein über sieben
Jahre dauerndes, für Aussenstehende kaum nachvollziehbares Verfahren zur Umsetzung
eines Volksanliegens schwächt das Vertrauen in die politischen Institutionen. Beide Räte
sind denn auch nicht auf die Vorlage zur Umsetzung der allgemeinen Volksinitiative
eingetreten. Der Verfassungsauftrag ist somit nicht erfüllt und soll konsequenterweise
zurückgenommen werden.
Bei dieser Sachlage sagt die CVP JA, die Verfassungsänderung vom 9. Februar
2003 rückgängig zu machen, damit das mit der Volksrechtsreform geschaffene
Versehen aus der neuen Bundesverfassung getilgt werden kann, Die Verfassung
soll keine Instrumente enthalten, die gar nicht eingesetzt werden können.
Abstimmungsempfehlung JA

-> Übersicht