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CVP Adliswil Aktuell

Informationen und Empfehlungen zur Abstimmung vom 30. November 2008
06.11.2008

Am 30. November 2008 kommen folgende Vorlagen zur Abstimmung:


Gemeinde
Verkauf Gasversorgung Adliswil

Die Stadt Adliswil möchte die Gasversorgung Adliswil an die Erdgas Zürich AG per 1. Januar 2009 zu einem Preis von 11 Mio. Franken verkaufen. Auslöser für diesen Schritt ist die Umstrukturierung der Gasversorgung im Grossraum Zürich und die in den nächsten Jahren erwartete Marktöffnung.

Für die CVP Fraktion ist der Verkauf der Adliswiler Gasversorgung ein kluger Schritt. Mit der erwarteten Marktöffnung in den nächsten Jahren wäre Adliswil als Betreiber wohl überfordert und der Aufwand für die rund 900 Kunden wäre zu gross. Mit der vorgeschlagenen Käuferin „Erdgas Zürich AG“ erhält Adliswil den kompetentesten und erfahrensten Betreiber in der Region Zürich. Bereits heute versorgt die Erdgas Zürich neben der Stadt Zürich rund 40 Aussengemeinden.
Am wichtigsten scheint uns, dass sich die bestehenden Kunden auch zukünftig auf ihren Anschluss verlassen können. Mit der Erdgas Zürich sehen wir dies erfüllt. Die Kunden profitieren sogar von tieferen Preisen und ausgebauten Service- und Beratungsangeboten. Abstimmungsempfehlung: Ja

Betriebsführungsmandat Wasserversorgung
Die Stadt Adliswil möchte für die Wasserversorgung Adliswil ein Betriebsführungsmandat (2009-2013) an die Erdgas Zürich AG mit einem Kostendach von 770'000 Franken vergeben. Die Vergabe des Mandats hat zum Ziel, die Kosten auch in Zukunft tief zu halten, die Verwaltung von der operativen Führung zu entlasten und betriebliche Verhältnisse zu optimieren. Die Wahl der EGZ als Auftragnehmerin ist insbesondere in Verbindung mit dem Verkauf der Gasversorgung ein grosser Vorteil für die Stadt.

Die CVP Adliswil ist der Meinung, dass mit dem Mandat Synergien genutzt werden können. Somit könnten Geld und Ressourcen gespart werden. Die Stadt kann sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Abstimmungsempfehlung: Ja

Streichung der Gemeindeleistungen zu den AHV- und IV-Ergänzungsleistungen
Die Gemeindeleistungen werden bis anhin zusätzlich zum Mindesteinkommen, das durch die AHV- und IV-Ergänzungsleistungen sichergestellt wird, entrichtet. Sie dienen der Feinabstimmung an die unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten. Sie sollten den Betroffenen kulturelle Anlässe, Ferien oder z.B. Geschenke ermöglichen. Da die Gemeindeleistungen freiwillige Beiträge sind, hat der Stadtrat im Rahmen der Sparmassnahmen beschlossen, diese zu streichen. Die Mehrheit des Gemeinderates ist dem Antrag gefolgt. Im Bezirk Horgen verfügen nicht alle Gemeinden über Gemeindeleistungen.

Die CVP Adliswil hält am Sparprogramm fest und unterstützt die Streichung. Abstimmungsempfehlung: Ja


Bund
Volksinitiative "Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz"

Die Hanf-Initiative ermöglicht klare, verbindliche und kontrollierbare Auflagen für Hanfhändler, setzt ein rigoroses Verkaufsverbot an Minderjährige unter 18 Jahren durch und errichtet ein striktes Werbeverbot für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze. Die CVP des Kantons Zürich sagt ja, weil die Initiative für einen sinnvollen und strikten Jugendschutz einsteht und den Eigenkonsum von unnötiger Bestrafung befreit. Die wirklichen Probleme sind Alkohol und harte Drogen.
Abstimmungsempfehlung: Ja

Volksinitiative "Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern"
Die Volksinitiative wurde im Rat zur Ablehnung empfohlen. Es seien Probleme bei der Beweisführung zu erwarten. Die Initiative enthalte nicht nur unklar definierte Begriffe - wie den Begriff der Pubertät -, sondern lasse auch grosse Probleme bei der Beweisführung in einem zeitlich weit zurückliegenden Fall erwarten. Deshalb schliesst sich die CVP dem Gegenvorschlag des Bundesrates an, der den Verjährungszeitpunkt für Sexualdelikte an Kindern, bei mündigen Tätern, generell bis zum 33. Altersjahr hinausschiebt.
Abstimmungsempfehlung: Nein, Gegenvorschlag: Ja

Volksinitiative "Für ein flexibles AHV-Alter“
Die AHV ist der wichtigste Pfeiler der sozialen Altersvorsorge. Ihre Basis ist die Solidarität zwischen den Generationen. Das muss auch in Zukunft so bleiben. Das Verhältnis zwischen Beitragspflichtigen und Rentenbezügern verschlechtert sich rasant. Politische Vorschläge, welche das Rentenalter faktisch senken wollen, schaden der AHV. Würde die Initiative angenommen, würde Personen mit einem Erwerbseinkommen bis 119 340 Franken ab dem 62. Altersjahr eine ungekürzte AHV-Rente gewährt. Die CVP lehnt die Initiative ab, weil sie die Solidarität zwischen den Generationen gefährdet, denn die anfallenden Mehrkosten müssten über die Erhöhung der AHV-Beiträge finanziert werden.
Abstimmungsempfehlung: Nein

Volksinitiative "Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz!":
Die Initiative will erreichen, dass das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen nur noch eingeschränkt anwendbar ist. Bei Projekten, die vom Stimmvolk oder dem Parlament einer Gemeinde, eines Kantons oder des Bundes genehmigt wurden, soll das Verbandsbeschwerderecht fortan nicht mehr gelten. Der Bundesrat und das Parlament haben bereits vor längerem erkannt, dass es bei der Anwendung des Verbandsbeschwerderechts Verbesserungsmöglichkeiten gibt und das Parlament hat die entsprechenden Änderungen in Angriff genommen. Eine weitergehende Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts im Sinne der Initiative wäre nicht sachgerecht. Deshalb empfiehlt die CVP die Initiative abzulehnen. Abstimmungsempfehlung: Nein


Bundesgesetz über die „Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe“ (Betäubungsmittelgesetz)
Das dem Volk zur Abstimmung vorgelegte Gesetz beinhaltet die weitgehend unumstrittenen Grundsätze der Schweizer Drogenpolitik der letzten fünfzehn Jahre. Das revidierte Betäubungsmittelgesetz schafft Sicherheit für Bevölkerung und Betroffene, schützt die Kinder und Jugendlichen besser, verankert die heroingestützte Behandlung und die Schadensminderung und ermöglicht die beschränkte medizinische Anwendung. Die CVP ist überzeugt, dass die vorgeschlagenen Änderungen den Umgang mit Abhängigen von psychotropen Stoffen erleichtern wird.
Abstimmungsempfehlung: Ja

Kanton
Variante A Hundegesetz:

Die Hauptvorlage des Gesetzes sieht unter anderem eine Haltebewilligung für Hunde vor, die einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungspotenzial angehören und schafft Rahmenbedingungen für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Hunden. Die CVP begrüsst, dass die Anforderungen an die Hundehalter künftig strenger sind und dass insbesondere an die Beaufsichtigung von Hunden grössere Anforderungen gestellt werden. Abstimmungsempfehlung: Ja

Variante B Hundegesetz - Variante mit Kampfhundeverbot:
Der Kantonsrat legt zusätzlich eine Gesetzesvariante vor, die den Erwerb, die Zucht sowie den Zuzug von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial verbietet. Personen, die einen Hund halten, der einem Rassetyp mit erhöhtem Gefährdungs-potenzial angehört, müssen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes ein Gesuch um Erteilung einer Haltebewilligung einreichen.
Abstimmungsempfehlung: Ja, Stichfrage: Variante A

Gesetz über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat):
Am 21. Mai 2006 haben die Schweizer Stimmberechtigten und alle Kantone die neuen Bestimmungen der Bundesverfassung über die Bildung angenommen. Unter anderem verlangen diese eine Harmonisierung der Volksschule. Mit dem HarmoS-Konkordat sollen die unterschiedlichen Schulsysteme vereinheitlicht und u.a. soll der zweijährige Kindergartenbesuch obligatorisch eingeführt werden. Im neuen Volksschulgesetz des Kantons Zürich sind bereits alle massgeblichen Punkte von HarmoS verankert. Einzig der Kindergarteneintritt würde neu um 3 Monate nach hinten verschoben. Die CVP steht geschlossen hinter HarmoS. Abstimmungsempfehlung: Ja

Volksinitiative „Schluss mit der Schuldenwirtschaft zu Lasten unserer Kinder“:
Ziel der Volksinitiative ist es, die Kantonsverfassung so zu ergänzen, dass Privatisierungsgewinne und Ausschüttungen der Nationalbank für den Schuldenabbau verwendet werden. Die CVP hält die Initiative als Massnahme zum Schuldenabbau für ungeeignet. Sie vertritt geschlossen die Meinung, dass ausserordentliche Beiträge so oder so zum Abbau der Verschuldung führen. Zudem dürften sinnvolle Investitionen zu Schulden führen. Deshalb lehnt die CVP die Initiative ab. Abstimmungsempfehlung: Nein

Volksinitiative „Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug (Zürcher Medikamentenabgabe-Initiative)“:
Die Initiative verlangt eine Änderung des Gesundheitsgesetzes. Neu sollen auch die Ärztinnen und Ärzte der Städte Zürich und Winterthur die Möglichkeit erhalten, in der eigenen Praxis Arzneimittel an ihre Patientinnen und Patienten abgeben zu dürfen. Die CVP unterstützt grossmehrheitlich die längst fällige Änderung im Gesundheitsgesetzt. Alle Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Zürich sollen frei wählen können, wo sie ihre Medikamente beziehen wollen. Abstimmungsempfehlung: Ja

Volksinitiative „Mit dem Tram direkt zum Zoo; Rahmenkredit für die Verlängerung der Tramlinie direkt zum Haupteingang des Zoo Zürich und zur Masoala-Halle“
Gemäss der Initiative soll die Tramlinie von der heutigen Endstation beim Friedhof Fluntern bis zum Haupteingang des Zoos und weiter zur Masoala-Halle verlängert werden. Dafür verlangen die Initianten einen Rahmenkredit von 14 Millionen Franken aus dem Verkehrsfonds. Die CVP unterstützt diese Initiative nicht, da die Verlängerung mit zu hohen Kosten und zuwenig Umsteige-Effekt verbunden ist. Auch der Zoo lehnt die Initiative ab.
Abstimmungsempfehlung: Nein

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